Der Fußball-Nationaltorhüter Oliver Kahn hat vor Gericht einen Sieg gegen Spielehersteller Electronic Arts (EA) errungen. Das Hamburger Landgericht entschied, dass EA das Sportspiel "Fifa 2002", in dem Kahn als einer von zahlreichen internationalen Profis dargestellt wird, nicht mehr verbreiten darf. Die bildliche Darstellung und die Namensnennung haben nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte des Nationalspielers verletzt. Kahn will nun auf Schadensersatz klagen. Electronic Arts hat aber die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Schadensersatz in Millionenhöhe Die Anwaltskanzlei Prinz, die Oliver Kahn vertritt, will nun die Schadensersatz-Ansprüche ermitteln. Laut Media Control seien 180.000 Exemplare von "Fifa 2002" in Deutschland verkauft worden. Da Media Control aber nicht alle Verkaufskanäle erfasst, geht Prinz von rund 300.000 Spielen aus. Das entspricht einem Umsatz von etwa 15 Millionen Euro. Eine Schadensersatzklage könnte in diesem Fall in die Millionen gehen.
Prozesslawine wäre nun möglich Das Urteil ist wegweisend für die ganze Spiele-Branche. "Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen? Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", kommentiert Prinz. Der Hamburger Medienrechtler erwartet nun weitere Klagen von prominenten Sportlern. "Wir haben konkrete Aufträge von anderen relevanten Persönlichkeiten". Wie es nun im Fall Kahn gegen EA weitergeht, ist noch unklar. Zur Zeit gibt es vom Spielehersteller zur Gerichtsentscheidung noch kein Statement